Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins Re-Use Austria für Veranstaltungen (Seminare, Webinare und andere Online-Veranstaltungen, Workshops, Schulungen, Weiterbildungen, Kurse, Tagungen, Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen)

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Re-Use Austria und Kund*innen gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung/Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen von Kund*innen erkennt der Verein Re-Use Austria nicht an, es sei denn, der Verein Re-Use Austria hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Anmeldung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Nach Eingang einer schriftlichen Anmeldung (per Fax, per Mail, online) und Einzahlung des gesamten Veranstaltungsbeitrages wird die Teilnahme an der Veranstaltung als verbindlich gebucht. Genaue Einzelheiten des Veranstaltungsbeitrages sind der jeweiligen Ankündigung zu entnehmen. Veranstaltungsbeiträge sind sofort fällig. Begrenzungen durch eine Mindestteilnehmer*innenanzahl oder Höchstteilnehmer*innenanzahl können vom Verein Re-Use Austria vorgesehen werden. Die Anmeldung von Teilnehmer*innen durch Kund*innen gilt mit Versendung der Rechnung des Veranstaltungsbeitrages als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt. Sollte aus wichtigen Gründen (zB. Erkrankung eines Referenten) oder aufgrund einer zu geringen Anmeldezahl eine Veranstaltung abgesagt werden, wird der Veranstaltungsbeitrag rückerstattet.

3. Veranstaltungsbeiträge

Der Veranstaltungsbeitrag ist so zu entrichten, dass dieser rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn beim Verein Re-Use Austria einlangt. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Veranstaltungsbeitrages nicht möglich, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.

4. Teilnahme

Für die Erfüllung von allfälligen Teilnahmevoraussetzungen ist jede/r Teilnehmer*in selbst verantwortlich, dazu zählen auch die teilnehmer*innen-seitigen technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an Online-Veranstaltungen. Im Falle zwingender Verhinderung einer/eines oder mehrerer Teilnehmer*innen kann eine oder mehrere Ersatzperson/en benannt werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmer*in auf Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht.

5. Tierverbot

Für alle Veranstaltungen des Vereins Re-Use Austria gilt – auch aus Rücksicht auf allfällige gesundheitliche Erfordernisse anderer Teilnehmer*innen (zB.  Allergien) ein generelles Tierverbot.

6. Teilnahmebestätigung

Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden auf Verlangen kostenlos ausgestellt, wenn die Teilnehmer*innen, falls nicht anders vorgeschrieben, mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat.

7. Programmänderungen und Veranstaltungsabsagen

Der Verein Re-Use Austria behält sich vor, in Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms, der Referent*innen, Moderator*innen, von Begrüßenden sowie des Veranstaltungsorts vorzunehmen. Hieraus entsteht kein Rücktrittsrecht für Teilnehmer*innen, Aussteller*innen oder Sponsor*innen. Der Verein Re-Use Austria behält sich vor, in Ausnahmefällen (z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenanzahl) Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben.

8. Ausschluss vom Veranstaltungsbesuch

Der Verein Re-Use Austria behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zu Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber Kursleiter*innen, anderen Teilnehmer*innen, Vortragenden oder Mitarbeiter*innen des Vereins Re-Use Austria führen, Teilnehmer*innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits eingezahlte Seminar- oder Kursbeitrag wird dabei nicht zurückgezahlt.

9. Unterlagen

Soweit Unterlagen und/oder Software ausgehändigt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung welcher Art auch immer ist nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt. Sofern nicht anders bekanntgegeben, sind solche Unterlagen bzw. Software grundsätzlich im Teilnahmebeitrag inkludiert und werden zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben. Ein gesonderter Kauf dieser Unterlagen ist nicht möglich.

Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis durch Der Verein Re-Use Austria (RepaNet) während der Veranstaltung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Höraufnahmen vom Lernmaterial, vom Vortrag oder von Personen gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch dahingehend besteht, dass die personenbezogenen Daten in den Kursskripten und Seminarunterlagen angeführt werden und diese auch aktuell und richtig sind.

10. Stornobedingungen

Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.

Sofern in der Veranstaltungsankündigung nicht anderes angegeben ist, gilt folgendes:

Stornierungen, die vor dem in der Veranstaltungsankündigung ersichtlichen Anmeldeschluss bei dem Verein Re-Use Austria einlangen (lt. Eingangsstempel), sind kostenfrei. Bei Stornierungen, die nach dem Anmeldeschluss, aber mehr als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn einlangen, wird eine Stornogebühr von 50 % des Veranstaltungsbeitrags verrechnet. Bei Stornierungen nach Anmeldeschluss und ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des Veranstaltungsbeitrages verrechnet. Die Stornogebühr entfällt, wenn von Kund*innen eine der Zielgruppen entsprechende Ersatzteilnehmer*in schriftlich nominiert wird, der/die die Veranstaltung besucht und den Veranstaltungsbeitrag leistet. Kund*innen bleiben jedoch für den Veranstaltungsbeitrag haftbar. Bei Stornierungen am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach oder bei Nichterscheinen wird der komplette Veranstaltungsbeitrag als Stornogebühr fällig.

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet, stehen Teilnehmer*innen als Konsument*innen im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Werktagen (Samstag gilt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss beginnen. Als rechtzeitig gilt der Rücktritt wenn er nachweislich innerhalb der Frist an die für die Anmeldung vorgesehene Anschrift abgesendet wurde. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist der gesamte Veranstaltungsbeitrag zu bezahlen.

Sollten Kund*inne  als Rechnungsempfänger*innen übermittelte Rechnung nicht fristgerecht bezahlen, behält sich der Verein Re-Use Austria vor, den Veranstaltungsbeitrag beim/bei den Teilnehmer*innen persönlich in Rechnung zu stellen.

11. Haftung

Es wird keinerlei Haftung für persönliche Gegenstände der Teilnehmer*innen oder für das Verhalten der Teilnehmer*innen untereinander übernommen. Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Aus der Anwendung von erworbenen Kenntnissen können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Verein Re-Use Austria  geltend gemacht werden.

Für Inhalte und Methoden der Referent*innen und die Richtigkeit der in den Seminaren von Vortragenden/ModeratorInnen gemachten Aussagen (inkl. schriftlicher Unterlagen) übernimmt der Verein Re-Use Austria die Haftung nur bei grob schuldhafter Auswahl der Vortragenden/Moderator*innen. Ein allfälliger Ersatzanspruch wird in jedem Fall mit der Höhe des Veranstaltungsbeitrags begrenzt. Zudem verjährt ein allfälliger Ersatzanspruch sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

12. Zusatzvereinbarungen

Sondervereinbarungen, nachträgliche Veränderungen, Ergänzungen, Nebenabreden etc. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. In einem solchen Fall gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen subsidiär, soweit nichts anderes vereinbart ist oder die Sondervereinbarungen den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

13. Daten

Die von den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellten Daten werden vertraulich behandelt. Mit der Bekanntgabe der Daten erklären sich Teilnehmer*innen einverstanden, per E-Mail Informationen über weitere Veranstaltungen, Inhalte und Nachrichten vom Verein Re-Use Austria informiert zu werden. Mit der Veranstaltungsteilnahme stimmen die Teilnehmer*innen zu, dass Fotos, die im Zuge der Veranstaltung entstehen, für Werbezwecke des Vereins Re-Use Austria verwendet werden dürfen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Unsere Datenschutzrichtlinien

14. Gerichtsstand

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag auch hinsichtlich dessen Wirksamkeit werden die Vertragsparteien über eine Konfliktlösung miteinander verhandeln. Führen die Verhandlungen binnen 30 Tagen nicht zum Erfolg, vereinbaren die Vertragsparteien als nächsten Schritt den ernsthaften Versuch, den Konflikt in einer Mediation zu lösen. Die Erfassung der Konfliktthemen, die Auswahl von am Bundesministerium für Justiz eingetragenen MediatorInnen (ZivMediatG) und die Festlegung des Ablaufes werden einvernehmlich erfolgen. Jeder Vertragspartei steht es von Beginn an frei, diese Mediation ohne Sanktionen abzubrechen um eventuell weitere rechtliche Schritte zu unternehmen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht ohne die internationalen Verweisungsnormen. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so werden dadurch die anderen Bestimmungen nicht berührt.  An Stelle einer unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt jene Bestimmung, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

16. Hinweis im Sinne der Gleichbehandlung

Der Verein Re-Use Austria ist bemüht Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel geschlechtsneutral bzw. für alle Geschlechter zu formulieren. Auch wenn keine gendergerechten Formulierungen vorliegen, stehen selbstverständlich alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen allen Geschlechtern offen.

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