Das Klimavolksbegehren darf sich über seinen historischen Erfolg freuen: Ende März wurde im Nationalrat ein Antrag der Regierungsparteien angenommen, der unter anderem die Einrichtung eines Klimakabinetts, eines wissenschaftlichen Klimabeirats und eines Klimarats der Bürger*innen vorsieht.
Das Klimavolksbegehren hat sich seit seiner Grünung vor zwei Jahren zum umsetzungsstärksten Volksbegehren der letzten 20 Jahre entwickelt. Grund dafür sind die Entwicklungen der letzten Wochen. Am 9. März wurde im Umweltausschuss ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und Grünen auf Basis der Forderungen des Klimavolksbegehrens eingebracht. Im Nationalrat wurde der Antrag am 26. März mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS verabschiedet. Damit richtet das Parlament einen klaren Handlungsauftrag an die Regierung, der die allgemeinen Formulierungen des Regierungsprogramm vielfach übertrifft. Doch was ist darin enthalten?
Wissenschaftlicher Klimabeirat, Klimarat der Bürger*innen
Etabliert werden soll ein „österreichisches Klimakabinett“ unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und der Klimaschutzministerin. Die Klimaziele und Pfade sollen gesetzlich, ein wissenschaftlicher „Klimabeirat“ zur Prüfung der Einhaltung des CO2-Budgets (in Anlehnung an die Forderung nach einem Klimarechnungshof) verfassungsrechtlich verankert werden.
Teil der Entschließung ist darüber hinaus die Einrichtung eines „Klimarat der Bürger*innen“ bis Mitte 2021 als partizipativer Prozess zur Diskussion konkreter Maßnahmenvorschläge. Für das Gremium sollen ca. 100 Bürger*innen repräsentativ ausgewählt werden, um gemeinsam zu diskutieren, Vorschläge zu entwickeln und aktiv mitzugestalten.
Bis Juli 2021 soll zudem eine Studie zu klimaschädlichen Subventionen auf Bund-Länder-Ebene inklusive wirkungsorientierter Folgenabschätzung durchgeführt werden. Möglichkeiten und Pfade zur Abschaffung dieser Förderungen sollen dabei zusätzlich aufgezeigt und beschlossen werden.
Neben diesen Beschlüssen ist auch die Prüfung eines Grundrechts auf Klimaschutz in der Verfassung bis Ende Juni 2021 ein Erfolg, der dem Team des Volksbegehrens und allen 400.000 Unterzeichner*innen zu verdanken sind.
Klimapolitische Versprechen müssen nun gehalten werden
“Der Beschluss vieler unserer Forderungen ist ein klarer Erfolg der Mitbestimmung. Die heutige Entscheidung im Nationalrat hat aber auch deutlich gezeigt, dass wir weiter an der Umsetzung arbeiten müssen! Bisher gibt es weder ein verbindliches nationales CO2-Budget noch einen Reduktionspfad mit genauen Zwischenzielen, um Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen”, so Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens. “In den nächsten Monaten steht ein neues Klimaschutzgesetz an, für das wir einen genauen Fahrplan zur Klimaneutralität einfordern. Erst damit wird sich zeigen, ob die Regierung den Entschließungsantrag ernst nimmt und ihre klimapolitischen Versprechen hält.”
Dieser historisch wichtige Umsetzungserfolg des Volksbegehrens ist wirklich notwendig und auch wir von RepaNet hoffen auf eine möglichst ambitionierte und wirkungsstarke Umsetzung dieser Vorhaben. Kreislaufwirtschaft, Re-Use und Reparatur leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimaschonung und es gilt, sie in künftigen Regelungen dementsprechend zu berücksichtigen, etwa wenn es um die Umwidmung von bis dato klimaschädigenden Subventionsgeldern geht.
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