Der Reparaturbonus erfreut sich in Österreich großer Beliebtheit. Daher hat Umweltministerin Leonore Gewessler vor kurzem bekanntgegeben, dass dieser ausgeweitet wird. Der Bonus kann, anders als bisher nur für E-Bikes, ab 16. September auch für Reparaturen an Fahrrädern ohne elektrische Motorunterstützung eingesetzt werden.
Es ist eine beträchtliche Zahl und zeigt, dass das Motto „Reparieren statt wegwerfen“ bereits in großen Teilen der Gesellschaft gelebt wird: Seit der Einführung des Reparaturbonus wurden über eine Million elektrische und elektronische Geräte repariert. Dieser Erfolg führt nun dazu, dass die Förderung erweitert und mit zusätzlichem nationalem Budget aufgestocktwird.
Die Bandbreite der reparierten Geräte ist groß: 39 Prozent der über Bons geförderten Reparaturen wurden 2023 für Smartphones verwendet. Jeweils neun Prozent entfielen auf Geschirrspüler, Waschmaschinen sowie Espresso- und Kaffeemaschinen, und fünf Prozent auf Laptops. Mit 16. September kommt nun ein weiterer Bereich hinzu.
Neuerung: Reparaturbonus nun auch für Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung anwendbar
Gute Nachrichten gibt es für alle sportlichen Reparaturfans: Während die Förderung des Bundes bislang nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen galt, wird diese nun auch für „normale“ Fahrräder anwendbar. Ab 16. September kann für Reparaturen an herkömmlichen Fahrrädern eine Kostenrückerstattung beantragt werden. Subventioniert werden dabei wie gewohnt 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 200 Euro.
Reparaturbonus beantragen: So funktioniert’s
Egal ob Kaffeemaschine, Smartphone oder E-Herd: Oft sind nur wenige Handgriffe notwendig und schon sind die Lieblingsgeräte wieder einsatzbereit. Gleichzeitig werden bei einer Reparatur anstelle eines Neukaufs wichtige Ressourcen eingespart. Der Reparaturbonus macht also richtig Sinn! Aber wie genau funktioniert die Beantragung?
Auf www.reparaturbonus.at kann die Förderung einfach und schnell durch Ausfüllen eines Formular mit persönlichen Daten beantragt werden. Im Anschluss kann der Bon unmittelbare digital gespeichert oder ausgedruckt und innerhalb von drei Wochen bei einem Reparaturbonus Partnerbetrieb eingelöst werden. Sie finden alle teilnehmenden Partnerbetriebe ebenfalls auf dieser Seite.
Die Reparatur wird vom Partnerbetrieb durchgeführt und die Rechnung zunächst von den Kund:innen beglichen. Der Partnerbetrieb reicht anschließend den Reparaturbonus ein und die Kund:innen bekommen den Förderbetrag auf ihr Bankkonto überwiesen.