Die Novelle des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes sieht die Einrichtung eines Fördertopfes im Bereich der Vorbereitung der Wiederverwendung von Elektro(alt)geräten vor. Wir analysieren den Entwurf.
Um das europäische Kreislaufwirtschaftspaket auf nationaler Ebene umzusetzen, braucht es eine Novelle des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Jahr 2002. Im neuen AWG-Ministerialentwurf ist als Ziel u.a. die „Erhöhung der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Abfallrecyclings“ angeführt. Was Re-Use betrifft, so ist besonders eine konkrete Änderung von Interesse: Als Änderung Nr. 124 (S.20 im Gesetzestext) wird nach § 29 Abs. 4 Ziffer 4 eine neue Ziffer 5 angefügt:
„[Die Einrichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung eines Sammel- und Verwertungssystems ist zu genehmigen, wenn zu erwarten ist, dass …] 5. ein Sammel- und Verwertungssystem für Elektro- und Elektronik-Altgeräte die Vorbereitung der Wiederverwendung insbesondere durch ökosoziale Betriebe durch Aufwendung von 5 Prozent der Summe der jährlich für die Entpflichtung eingenommenen Entgelte fördert.“
Wichtige Stellungnahme: Begrifflichkeiten klar definieren, kein Zusatzaufwand
In der Stellungnahme des Österreichischen Ökologie-Instituts zur AWG-Novelle wird auch auf diesen Punkt eingegangen und positiv hervorgehoben, dass die Finanzierungsbasis durch die Einführung einer Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung gestärkt werden soll. Gefordert wird jedoch, dass dies zu keinen zusätzlichen Aufwänden bei den sozialwirtschaftlichen Betrieben führt – die Dokumentation der Mengen soll aus bereits geführten Unterlagen der Betriebe erfolgen können. Zudem ist die gewählte Begrifflichkeit „ökosozial“ für den Sektor nicht passend und sollte nochmals abgestimmt werden. Die fehlende klare begriffliche Definition der profitierenden Betriebe kritisiert auch DIE UMWELTBERATUNG in ihrer Stellungnahme. Zudem weist sie darauf hin, dass die Vergabe der Fördergelder analog zur Vergabe der Fördergelder der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen durch eine Fachjury und auf Basis transparenter Förderkriterien erfolgen muss. Ebenso müssen Information über Einreichmöglichkeiten und Förderentscheidungen transparent veröffentlicht werden.
Argumente der WKO nicht haltbar
Die WKO hingegen lehnt diese Förderung von Re-Use rundweg ab. In ihrer Stellungnahme malt sie einerseits das Schreckgespenst von Produktpreiserhöhungen an die Wand, andererseits spricht sie sich generell gegen die Förderung sozialwirtschaftlicher Unternehmen aus Lizenzentgelten aus, da dies ausschließliche Aufgabe des Staates sei.
Beide Argumente halten keiner Prüfung stand, sie sind schlecht recherchiert und entbehren jeglicher Grundlage: Erstens sind die Lizenzentgelte im Bereich der E(A)G derartig niedrig, dass es sich bei den 5% laut RepaNet-Informationen lediglich um etwa 50.000,- Euro jährlich handelt. Mit einer derartig niedrigen Fördersumme wird die bislang gegenüber dem eigentlich nachrangigen Recycling schwer diskriminierte Vorbereitung zur Wiederverwendung von E(A)G sicherlich nicht verbessert werden können. Ebensowenig würde diese Summe die Produktpreise von Elektrogeräten in Österreich in irgendeiner Weise beeinflussen: 2020 gaben Österreichs Privathaushalte für Elektrogeräte fast 5,7 Milliarden Euro aus (laut Handelsverband Österreich), 50.000 Euro wären davon nicht einmal lächerliche 0,001 Prozent!
Dass zweitens die abfallwirtschaftliche Leistung sozialwirtschaftlicher Re-Use-Betriebe vom Staat zu fördern sei, ist dezidiert falsch, weil sogar verboten. Der Staat, konkret in erster Linie das AMS, fördert lediglich die soziale Integrationsdienstleistung und die Minderproduktivität von benachteiligten Personen, den Rest müssen sozialwirtschaftliche Betriebe durch Markterlöse, z.B. durch den Verkauf von Re-Use-Produkten, selbst finanzieren. Damit wird ein fairer Wettbewerb auf Augenhöhe mit der Privatwirtschaft hergestellt – zumindest in der Theorie. Denn in der Praxis müsste die Vorbereitung zur Wiederverwendung ganz gleich wie das Recycling laut EAG-Verordnung eigentlich aus den Lizenzentgelten finanziert werden. Dies geschieht in Österreich allerdings nur in sehr untergeordnetem Ausmaß. Dadurch bürdet in Wahrheit die Privatwirtschaft dem Staat, den Konsument*innen und der Sozialwirtschaft Kosten auf, die eigentlich die Inverkehrsetzer von Elektrogeräten zu finanzieren hätten.
RepaNet schließt sich daher prinzipiell den beiden Stellungnahmen von Ökologieinstitut und Umweltberatung an, weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der geringen Fördersumme dieses Förderinstrument den bürokratischen Aufwand vermutlich nicht rechtfertigt. Stattdessen erachten wir eine deutliche Nachschärfung der EAG-Verordnung für sinnvoll, um die Wirtschaft endlich zu zwingen, ihren jahrelang ignorierten Finanzierungsverpflichtungen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von EAG adäquat nachzukommen.
Übrigens: Das Ökologie-Institut betont in seiner Stellungnahme auch, dass Re-Use-Ziele und Ressourcenreduktionsziele in Bezug auf den Gesamtverbrauch von Ressourcen in der Wirtschaft festgelegt werden sollen, insbesondere für die im neuen EU Circular Economy Action Plan genannten Produktgruppen (Textilien, Elektronik, ICT, Batterien, Bauwirtschaft und Gebäude, Verpackungen, Möbel, Fahrzeuge), für welche es auch Maßnahmenpläne, die Reparaturfähigkeit u.ä. umfassen, braucht. Auch diese Forderung unterstützt RepaNet.
Mehr Infos …
AWG – Ministerialentwurf (Website Parlament)
Zur Stellungnahme des Österreichischen Ökologie-Instituts (pdf)
Zur Stellungnahme der UMWELTBERATUNG (pdf)
RepaNews: Re-Use prominent im EU-Kreislaufwirtschaftspaket 2.0