
Mit dem 19. Juli tritt auf EU Ebene erstmals ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien in Kraft. Große Unternehmen dürfen unverkaufte Kleidung, Schuhe und Accessoires künftig grundsätzlich nicht mehr entsorgen. Ziel ist es, die massive Verschwendung neuwertiger Produkte einzudämmen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Das Verbot ist Teil der EU Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und gilt vorerst für große Unternehmen. Für mittlere Unternehmen tritt es ab 2030 in Kraft, kleine und Kleinstunternehmen sind ausgenommen.
Ein lange unterschätztes Problem
Die Maßnahme adressiert ein Problem, das bisher nur begrenzt öffentlich wahrgenommen wurde: In Europa werden jährlich zwischen 4 und 9 % aller Textilien zerstört, bevor sie überhaupt genutzt werden. Hinter dieser Zahl stehen mehrere strukturelle Entwicklungen:
- hohe Retourenquoten im Online-Handel
- systematische Überproduktion im Fast Fashion Modell
- fehlende wirtschaftliche Anreize für Wiederverwendung
Gerade im Onlinehandel zeigt sich die Dimension deutlich: Rund jedes fünfte Kleidungsstück wird retourniert, und ein erheblicher Teil dieser Retouren wird bis heute nicht wiederverwendet, sondern entsorgt.
Was das neue Verbot tatsächlich bedeutet:
Mit dem Inkrafttreten des Vernichtungsverbots wird diese Praxis erstmals konkret reguliert. Unternehmen müssen künftig:
- auf die Zerstörung unverkaufter Waren verzichten
- offenlegen, welche Mengen sie aussortieren und wie diese behandelt werden
- alternative Verwertungswege nachweisen
Wichtig ist dabei: Das Verbot richtet sich gegen die gezielte Entsorgung (z. B. Verbrennung oder Deponierung), nicht jedoch gegen andere Formen der „Verwertung“. So bleiben etwa Weiterverkauf, Spenden an soziale Organisationen oder Recycling weiterhin zulässig.
Gleichzeitig enthält die Regelung Ausnahmen, etwa bei beschädigter Ware oder rechtlichen Gründen (z. B. Produktsicherheit oder Markenschutz).
Risiko von Ausweichreaktionen
Aus Sicht von Re Use Austria besteht die zentrale Herausforderung nun darin, wie Unternehmen auf die neue Regelung reagieren.
Denn: Ein Verbot der Vernichtung bedeutet nicht automatisch, dass Produkte länger genutzt werden. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass Waren vermehrt:
- in den Export in Länder des globalen Südens gelangen (Ähnlich wie getrennt gesammelte Altkleider, die in Österreich nicht verkauft werden können)
- in minderwertige Recyclingprozesse überführt werden
- oder lediglich verzögert oder in anderen Ländern (unter dem Deckmantel von Re-Use) entsorgt werden
Damit würde sich das Problem zwar verlagern, aber nicht lösen.
Re-Use als Schlüssel zur Kreislaufwirtschaft
Aus Sicht von Re-Use Austria ist klar:
Die höchste Priorität muss die Wiederverwendung (Re Use) haben – nicht das Recycling.
Während Recycling Materialien zurückgewinnt, bleibt bei der Wiederverwendung der gesamte Produktwert erhalten. Gleichzeitig entstehen lokale Arbeitsplätze und soziale Mehrwerte, insbesondere in sozialwirtschaftlichen Betrieben.
Gerade bei neuer, unverkaufter Ware eröffnet sich hier ein erhebliches Potenzial, das bislang nur unzureichend genutzt wird. Das Problem dabei sind aber die großen Mengen und die geringe Qualität der Fast-Fashion-Ware, welche einer sinnvollen Wiederverwendung im Inland im Wege stehen.
Was jetzt notwendig ist:
Damit das Vernichtungsverbot seine Wirkung entfalten kann, braucht es aus Sicht von Re Use Austria weitere politische Schritte:
- Klare Priorisierung von Re Use vor Recycling
- Verpflichtende Weitergabe an Wiederverwendungsstrukturen, bevor andere Wege genutzt werden
- Ausbau und Finanzierung der sozialwirtschaftlichen Re Use-Infrastruktur
- Konsequente Kontrolle und transparente Berichterstattung
Nur so kann verhindert werden, dass das Verbot zu einem reinen Verwaltungsinstrument wird, ohne tatsächliche ökologische Wirkung zu entfalten.
Fazit
Mit dem Vernichtungsverbot setzt die EU ein wichtiges Signal gegen die Verschwendung von Ressourcen. Ob daraus tatsächlich ein Fortschritt für die Kreislaufwirtschaft entsteht, hängt jedoch maßgeblich von der Umsetzung ab.
Für Re Use Austria steht fest:
Das Ziel darf nicht nur sein, Vernichtung zu vermeiden – sondern weniger und langlebigere in den Markt zu bringen und diese so lange wie möglich im Einsatz zu halten.


