Re-Use in Österreich umzusetzen bedeutet, echte Kreislaufwirtschaft zu betreiben. Akteur:innen auf Bundesebene bis hin zur kommunalen Ebene tragen dazu erheblich bei. Doch wie lässt sich Re-Use messen und darstellen? Re-Use Austria liefert im Webinar am 30. Oktober die Antwort. (Anmeldeschluss: Mo., 28.10.2024)
Der Textilbranche stehen große gesetzliche Umwälzungen bevor. Denn immerhin ist die Branche die viertgrößte Quelle negativer Umweltauswirkungen. Dass ein T-Shirt beim Modediscounter für ein paar Euro zu haben ist, hat einen sehr großen versteckten Preis, denn Umwelt, Menschen des globalen Südens und künftige Generationen zahlen müssen. Kleidung als „Wegwerfprodukt“ sollte künftig nicht mehr möglich sein, der Weg dorthin ist schwierig, aber möglich. (Anmeldeschluss: Mo., 04.11.2024)
In der Baubranche stehen wir heute vor großen Herausforderungen. Denn etwa 50% der eingesetzten Ressourcen und sogar 70% der Abfälle in Österreich sind dem Bausektor zugeordnet, und es wird immer mehr und immer schneller gebaut. Es zeigt sich: Um in diesem Bereich den Übergang zu wirklich intelligenter Ressourcennutzung zu vollziehen, bedarf es neuer Ansätze und Mut, neue kreislaufwirtschaftliche Wege zu beschreiten, die weit über das reine Recycling hinausgehen. Solche Wege werden im Webinar vorgestellt. (Anmeldeschluss: Mo., 18.11.2024)
(Sozialwirtschaftliche) Re-Use-Betriebe haben in Österreich in der Regel (mit wenigen Ausnahmen) abfallrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, denn in sehr vielen Fällen stellen die Sammlung bzw. Entgegennahme, das Handling und der Verkauf von gebrauchten Gütern eine „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ im abfallrechtlichen Sinn dar – oft auch dann, wenn es sich um gespendete Gegenstände handelt. (Anmeldeschluss: Mo., 2.12.2024)
(Sozialwirtschaftliche) Re-Use-Betriebe haben in Österreich in der Regel (mit wenigen Ausnahmen) abfallrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, denn in sehr vielen Fällen stellen die Sammlung bzw. Entgegennahme, das Handling und der Verkauf von gebrauchten Gütern eine „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ im abfallrechtlichen Sinn dar – oft auch dann, wenn es sich um gespendete Gegenstände handelt. (Anmeldeschluss: Mo., 2.12.2024)