Klarstellung von Re-Use Austria
Es ist falsch, dass ab 1. Jänner 2025 auch nicht gut tragbare Textilien in die derzeit von verschiedensten Sammelorganisationen aufgestellten Sammelcontainer für Altkleider und Schuhe eingeworfen werden dürfen. An den bisherigen Vorgaben für die österreichische Altkleidersammlung wird sich 2025 nichts ändern; das bedeutet: Auch weiterhin bitte ausschließlich saubere, unbeschädigte und vor allem gut tragbare Kleidung, Heimtextilien und paarweise gebündelte Schuhe sammeln.
Leibwäsche, ungewaschene, auch nur leicht beschädigte oder unangenehm riechende Stücke, Plüschtiere, Polster und sonstiger Müll dürfen nicht in die Sammelcontainer, sie können derzeit keiner erneuten Nutzung zugeführt werden, und müssen aussortiert und zu hohen Kosten entsorgt werden. Viel besser ist es, solche Stücke anstatt in den Alttextilsammelcontainer wie bisher gleich korrekt in den Restmüll zu werfen. Bitte unbedingt die Anweisungen auf den Sammelcontainern und die Vorgaben der regionalen Abfallwirtschaftsverbände, Städte und Gemeinden beachten, die regional geringfügig variieren können.
Mit den Erlösen aus der Textilsammlung finanzieren unsere Mitgliedsorganisationen von Re-Use Austria ihre soziale Arbeit. Jede Verunreinigung durch nicht mehr tragbare Textilien reduziert direkt die Mittel für die soziale Unterstützung für Menschen, die diese dringend brauchen.
Wie kam es zu den irreführenden Medieninformationen?
In der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist vorgeschrieben, dass jeder EU-Mitgliedsstaat ab 1. Jänner 2025 dafür sorgen muss, dass Textilien getrennt gesammelt werden können, denn in vielen Ländern war das bislang noch nicht flächendeckend der Fall. EU-Richtlinie müssen in nationales Recht übernommen werden, daher hat auch Österreich diese Regelung ins Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz übernommen, obwohl es in Österreich ohnehin bereits seit vielen Jahren eine flächendeckende Alttextilsammlung gibt, für die in den meisten Bundesländern die Kommunen zuständig sind. Zwar sollen nach den Plänen der EU künftig deutlich mehr Textilien auch für ein stoffliches Recycling gesammelt werden, da es dafür aber noch keine geeigneten Kapazitäten gibt und dies gesetzlich auch noch nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, bleibt der Umfang der bestehenden Sammlung in Österreich vorerst unverändert.
Gesetzliche Vorgaben sehen keine Erweiterung der bestehenden Textilsammlung vor
Dennoch sind seit einer Pressekonferenz der ARA – Altstoff Recycling Austria AG am 17. Mai einige irreführende Informationen im Umlauf – offenbar haben einige Medien haben die von der ARA bereitgestellten Informationen dahingehend missverstanden, dass per Gesetz ab 1. Jänner 2025 ALLE Textilien in die bekannten Altkleidercontainer eingebracht werden müssen, weil für nicht tragbare Kleidung und Schuhe dann Recyclingkapazitäten zur Verfügung stünden. DAS IST FALSCH! Die gesetzliche Vorschrift lautet lediglich, dass ab 1. Jänner 2025 für „… Textilabfälle (…) getrennte Sammlungen durchzuführen…“ sind, und zwar derart, dass „eine Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein qualitativ hochwertiges Recycling der getrennt gesammelten Abfälle ermöglicht“ wird (vgl. § 28b. AWG 2002 idgF). Dies liegt in der Zuständigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften, das AWG übernimmt hier lediglich eine EU-Bestimmung in nationales Recht.
Künftige EU-Vorgabe für 2025 in Österreich bereits erfüllt
Eine detaillierte Festlegung, was unter „Textilabfälle“ fällt und was nicht, oder wieviel und was genau zu sammeln ist, wird weder von der EU noch im AWG getroffen und obliegt somit der Gestaltungshoheit der Kommunen. In der Praxis ist diese getrennte Sammlung mangels hochwertiger Recyclingmöglichkeiten mit klarem Fokus auf Re-Use seit Jahren in Österreich flächendeckend realisiert. Die in regionalen Partnerschaften mit den zuständigen Kommunen tätigen sozialwirtschaftlichen Sammler von Re-Use Austria sind bislang die Einzigen Sammler, die ihre gesammelten Altkleider auch soweit möglich direkt im Inland wieder verkaufen bzw. bedürftigen Personen zur Verfügung stellen.
Am 1. Jänner 2025 wird sich daher vorerst nichts in der Sammlung ändern, weil bereits jetzt die gesetzliche Vorgabe vollinhaltlich erfüllt wird. Die großen Änderungen sind erst ab ca. 2026 / 2027 zu erwarten, wenn die von der EU geplante Umsetzung der Herstellerverantwortung für Textilien auch in Österreich umgesetzt werden muss, und dann hoffentlich auch die dafür nötigen Recyclingkapazitäten zur Verfügung stehen, was mit 1. Jänner 2025 noch nicht zu erwarten sein wird.
Recyclingkapazitäten für Textilien stehen noch nicht zur Verfügung
Eine Erweiterung der Textilsammlung auf nicht tragbare Textilien ist derzeit mangels Recyclingkapazitäten weder möglich noch finanzierbar, denn Textilrecycling ist derzeit nicht wirtschaftlich. Aktuell gibt es auch niemanden, der für untragbare Textilien kostendeckende Erlöse an die Sammelorganisationen zahlt. Eine solche Erweiterung ist auch ab 2025 gesetzlich nicht vorgesehen.
Natürlich ist der künftige Aufbau eines Recyclingsystems für nicht tragbare Textilien wünschenswert und wichtig, kann aber erst dann realisiert werden, wenn die Hersteller und Importeure dafür die Kosten übernehmen. Dies ist gesetzlich erst ab frühestens 2027 vorgesehen, die diesbezüglichen Verhandlungen zu einer neuen EU-Regelung sind noch am Laufen.