
Während in Brüssel noch über die korrekte Interpretation von Details der seit Oktober 2025 geltenden neuen Teile der Abfallrahmenrichtlinie für Textilien debattiert wird, schafft Deutschland bereits erste Fakten. Am 27. März 2026 hat das Bundesumweltministerium (BMUKN) das lang erwartete Eckpunktepapier zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien vorgestellt. Vorgestellt wurden die Eckpunkte auf Einladung vom Dachverband FairWertung e.V. durch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) im Rahmen eines Besuchs im Charity- Lab der Deutschen Kleiderstiftung in Berlin-Adlershof.
Für Re-Use Austria ist dieser Blick über die Grenze essenziell, denn das deutsche Modell könnte wegweisend für die gesamte EU – und damit auch für Österreich – sein. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Der Teufel steckt im Detail.
Was ist geplant?
Das geplante deutsche Textilgesetz, das bis Mitte 2027 in Kraft treten soll, nimmt Hersteller und Importeure erstmals finanziell in die Pflicht. Wer Textilien auf den Markt bringt, muss künftig für die gesamte Kette – von der Sammlung über die Sortierung bis zur Verwertung – bezahlen.
Die Kernpunkte auf einen Blick:
- Finanzierung durch Hersteller: Unternehmen müssen sich an „Organisationen für Herstellerverantwortung“ beteiligen, welche die Entsorgungsstrukturen finanzieren.
- Ökomodulierung: Wer langlebige, reparierbare und recycelbare Kleidung produziert, zahlt weniger. Ein klarer Anreiz gegen Fast Fashion.
- Ehrgeizige Quoten: Das Gesetz sieht eine Sammelquote von 70 % sowie eine Recyclingquote von 85 % vor.
Die Rolle der Gemeinnützigen: Anerkennung oder Abstellgleis?
Besonders spannend ist die Situation für karitative Sammler wie die Deutsche Kleiderstiftung oder deren Dachverband FairWertung e.V. Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte bei der Vorstellung, dass karitative Einrichtungen „zentrale Akteure“ bleiben sollen. Doch die Fachwelt ist skeptisch. In der internen Einschätzung aus dem Re-Use-Sektor wird deutlich: Das Eckpunktepapier ist ökologisch und sozial wenig ambitioniert. Einrichtungen, die Kleiderspenden entgegennehmen, gehören neben gewerblichen Sammlern zu den großen Verlierern dieses Ansatzes. Das Hauptproblem: Während öffentlich-rechtliche Entsorger eine privilegierte Sonderrolle erhalten, müssen sich gemeinnützige Sammler strikt in das System der Herstellerorganisationen einfügen. Es besteht die Sorge, dass die gewachsenen, sozialwirtschaftlichen Strukturen durch eine rein profitorientierte Logik der Entsorgungsindustrie verdrängt werden.
Re-Use vor Recycling: Eine gefährliche Schieflage?
Obwohl das Gesetz die „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ nennt, liegt der Fokus massiv auf der Bewältigung der Abfallmengen. Für Akteure wie Secondhandläden gibt es zwar eine vorläufige Entwarnung – solange sie nur tragbare Ware annehmen, gelten diese Textilien nicht als Abfall. Sobald jedoch Ware unverkäuflich wird, greifen die bürokratischen Regeln des Textilgesetzes.
Was bedeutet das für Österreich?
Der deutsche Vorstoß zeigt: Die Herstellerverantwortung kommt mit großen Schritten. Für den Re-Use-Sektor bedeutet das, dass es jetzt an der Zeit ist konkrete Schritte zu setzen, um die Entwicklungen in die richtige Richtung zu lenken. Es darf nicht ausreichen, Textilien effizient zu recyceln. Es muss sichergestellt sein, dass Re-Use-Strukturen finanziell gestärkt statt nur „geduldet“ werden. Die soziale Dimension der Kreislaufwirtschaft im Textilbereich (z.B. Arbeitsplätze für benachteiligte Personen) muss gesetzlich verankert werden. Zudem muss die Sonderrolle der sozialwirtschaftlichen Organisationen klar definiert und abgesichert sein, damit auch künftig rechtssicher mit Textilien gearbeitet werden kann. Das deutsche Eckpunktepapier ist der Startschuss für einen langen Gesetzgebungsprozess in Deutschland. Wir werden genau beobachten, wie die „konkrete Ausgestaltung“ aussieht – denn nur wenn Re-Use gegenüber Recycling eine Vorrangrolle einnimmt, gelingt eine echte Textilwende.


