
Als Mitglied von Right2Repair verfolgt Re-Use Austria aktuelle Entwicklungen rund um das Recht auf Reparatur mit großem Interesse. Ein bedeutender Meilenstein wurde nun in Frankreich erreicht: Der Druckerhersteller Epson muss sich erstmals wegen des Verdachts der geplanten Obsoleszenz und irreführender Geschäftspraktiken vor Gericht verantworten.
Auslöser des Verfahrens war eine bereits 2017 eingebrachte Anzeige durch die französische Organisation HOP (Halte à l’Obsolescence Programmée). Nach jahrelangen Ermittlungen kam die französische Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass technische Maßnahmen bei Epson-Druckern bewusst dazu eingesetzt worden sein könnten, die Lebensdauer der Geräte künstlich zu verkürzen. Betroffen sind unter anderem Tintenpatronen und Tintenauffangbehälter, deren Statusmeldungen Nutzerinnen und Nutzer häufig zum vorzeitigen Austausch oder Neukauf zwangen.
Das Verfahren ist von historischer Bedeutung: Erstmals weltweit wird ein Unternehmen auf Grundlage des französischen Straftatbestands der geplanten Obsoleszenz vor Gericht gebracht. Die Anklage sendet ein starkes Signal an Hersteller und zeigt, dass der Kampf gegen Ressourcenverschwendung und unnötige Produkterneuerungen zunehmend auch rechtlich durchsetzbar wird.
Auch in Deutschland gibt es positive Entwicklungen für die Reparaturbewegung. Der Bundestag hat kürzlich ein neues Ökodesign-Gesetz beschlossen, das ehrenamtlichen Reparaturinitiativen den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen erleichtert. Damit wird das Recht auf Reparatur weiter gestärkt – ein wichtiger Erfolg für zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Mitglieder von Right2Repair.
Diese Entwicklungen zeigen: Die Reparaturbewegung gewinnt europaweit an Bedeutung. Re-Use Austria begrüßt diese Fortschritte, die einen wichtigen Beitrag zu Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und einer längeren Nutzung von Produkten leisten.


